Verwaltung von Stockwerkeigentum
Verwaltung gemäss den Vorschriften des Gesetzes, des Reglements und den Beschlüssen der Versammlung der Stockwerkeigentümer (ZGB Art. 712 s-t)
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Vertretung der Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen aussen
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Vollzug der Handlungen gemäss Gesetz und Reglement
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Ausführen der Versammlungsbeschlüsse
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Erstellen der Jahresrechnung und Verteilung der Kosten
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Erstellen eines Budgets und Einzug der Vorschüsse
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Verwaltung der Geldmittel, Führen eines Betriebskontos und des Erneuerungsfonds auf Namen der Stockwerkeigentümergemeinschaft
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Durchführung der Stockwerkeigentümerversammlung
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Protokollführung
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Beaufsichtigung und Kontrolle Hauswartung
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Begehung der verwalteten Liegenschaft und schriftliche Orientierung an die Stockwerkeigentümer